Allgemeine Geschäftsbedingungen
MvR Int. Business Consultants
Off-Market-Immobilien in Spanien und Portugal
MvR Int. Business Consultants erbringt seine Beratungstätigkeiten gegenüber Ihren Vertragspartnern ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigung des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Mitarbeiter / Berater sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die von uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung/-verkauf bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision an uns zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht. Dieses gilt insbesondere, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, Tausch statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Vertrag finden.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Vorvertrages bzw., wenn dieser entfällt, bei Vertragsabschluss fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen.
7. Provisionssätze
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Vertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
Grundsätzlich gelten die Provisionssätze ab 7.2. folgend. Nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern & Eigentumswohnungen gelten die Provisionssätze unter 7.1.
Bei An- und Verkauf basiert die zu zahlende Provision in Höhe auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie alle damit in Verbindung stehende Nebenleistungen.
7.1 Sonderregelung bei privaten Einfamilienhäusern & Eigentumswohnungen
Bei Immobilienkäufen & -verkäufen zahlen der Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen 5 % zuzüglich MwSt. Courtage. Die gleiche Courtage zahlt der Verkäufer.
7.2 Kauf
Bei An- und Verkauf basiert die zu zahlende Provision von Käufer und Verkäufer in Höhe auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis.
5,0 % Kaufpreis bis € 5 Mio.
4,5 % Kaufpreis bis € 10 Mio.
4,0 % Kaufpreis bis € 15 Mio.
3,5 % Kaufpreis bis € 20 Mio.
3,0 % Kaufpreis bis € 30 Mio.
2,5 % Kaufpreis bis € 50 Mio.
2,0 % Kaufpreis ab € 50 Mio.
7.3 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtsnehmer 3%.
7.4 Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet, von dem Vertragswert (s. Staffel unter Pkt. 7.2 Kauf) vom Erwerber. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.
7.5 Vermietung und Verpachtung
Bei Mietverträgen ungeachtet der Laufzeit 1,0 Nettomonatsmieten vom Vermieter.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Málaga.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.